Wer trägt die Verantwortung für Unfälle bei Schulausflügen?

Leider passieren Unfälle immer wieder und auch bei Schulausflügen kann es aufgrund verschiedener Umstände dazu kommen. Erfahre in unserem heutigen Artikel, wer die Verantwortung dafür trägt.
Wer trägt die Verantwortung für Unfälle bei Schulausflügen?

Letzte Aktualisierung: 23. August 2020

Leider kommt es bei Schulausflügen hin und wieder auch zu Unfällen, bei denen die betroffenen Schüler leichtere und manchmal auch sehr ernsthafte Verletzungen erleiden. In diesen Fällen stellt sich dann eine ganz entscheidende Frage: Wer trägt die Verantwortung? Der Schüler? Die Lehrer? Der Ort, an dem der Unfall passiert ist?

Sowohl die Mitarbeiter als auch die Verantwortlichen von Bildungseinrichtungen haben die große Verantwortung, alles dafür zu tun, um Unfälle auf Schulausflügen zu verhindern und Kinder vor Verletzungen zu schützen. In diesem Artikel werden wir über Aktivitäten während der Unterrichtszeit, außerschulische Aktivitäten und alle Arten von Exkursionen und Schulausflügen sprechen.

Sobald Eltern ihre Kinder in die Schule gebracht haben, übernimmt die Schule die Verantwortung für das Wohl der Schüler. Dies gilt sowohl für den Aufenthalt auf dem Schulgelände als auch für Aktivitäten, die von der Schule organisiert werden.

Unfälle auf dem Schulgelände kommen relativ häufig vor. Dies liegt einerseits an den verschiedenen Aktivitäten, die dort unternommen werden und andererseits auch an dem manchmal unvorhersehbaren Verhalten der Kinder. Daher ist es in diesen Situationen von entscheidender Bedeutung, dass die Lehrer ihrer Aufsichtspflicht jederzeit nachkommen.

Dennoch kommt es immer wieder zu Unfällen, weil einige Lehrer ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachkommen. Dies kann in der Schule, aber auch an weiterführenden Schulen oder der Universität vorkommen. Und in all diesen Fällen muss die Bildungseinrichtung ihre Nachlässigkeit erklären und die Verantwortung dafür übernehmen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen leichten oder einen schweren Unfall handelt.

Wir werden uns mit dieser Thematik nun etwas eingehender beschäftigen, um zu verstehen, wer die Verantwortung für Unfälle bei Schulausflügen trägt.

Unfallrisiko bei Schulausflügen

Wenn eine Schule eine Exkursion oder einen Schulausflug organisiert, ist die Wahrscheinlichkeit für Unfälle wesentlich höher als bei den normalen Aktivitäten, die auf dem Schulgelände stattfinden.

Bei Schulausflügen ist es nicht immer ganz einfach, alle möglichen Risikofaktoren zu kontrollieren oder auszuschließen, da diese Ausflüge außerhalb des Schulgeländes stattfinden. Unfälle können sich auf der Reise und während der eigentlichen Aktivitäten ereignen.

Schulausflügen - Museum

Verantwortung für Unfälle bei Schulausflügen

Wenn eine große Anzahl von Schülern von sehr wenigen Lehrern begleitet und beaufsichtigt wird, erhöht sich das Unfall- oder Verletzungsrisiko erheblich. Darüber hinaus brauchen Kinder mit Behinderungen zusätzliche Aufsicht und Betreuung.

Was können Eltern tun, wenn ihr Kind einen Unfall bei einem Schulausflug erleidet?

Wenn ein Kind während eines Schulausfluges einen Unfall erlitten hat, haben die Eltern mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Sie können versuchen, sich außergerichtlich mit der Schule auf eine Entschädigung zu einigen. Darüber hinaus können sie ihre Ansprüche aber auch in einem Zivilprozess geltend machen und die Schule auf Schadensersatz verklagen.

Einreichung einer zivilrechtlichen Haftungsklage

Eltern können eine zivilrechtliche Haftungsklage gegen die Lehrer und die Schulleitung aufgrund ihres Fehlverhaltens einreichen. Dann müssen Schulleitung, Lehrer und die Schulbehörde nachweisen, dass sie alle erforderlichen und notwendigen Maßnahmen getroffen haben, um diesen Unfall zu verhindern.

Zwei bekannte Fälle, in denen Eltern nach Unfällen bei Schulausflügen geklagt haben

Die Mutter einer 16-jährigen Schülerin mit einer geistigen Behinderung reichte eine Schadensersatzklage ein, weil ihre Tochter während eines Schulausfluges in ein Naturzentrum einen Unfall erlitten hatte.

Während eines Spaziergangs fiel das Mädchen in einen Fluss. Aufgrund des Sturzes zog sie sich schwere Gehirnverletzungen und einen Halswirbelbruch zu. Der Unfall hatte eine Tetratplegie und ernsthafte sichtbare Verletzungen zur Folge.

Schulausflügen - Wandertag

Das Gericht sprach die beiden Lehrer frei, die an diesem Tag für die Schülergruppe verantwortlich waren. Tatsächlich wurde das Naturzentrum gerichtlich belangt und musste die Verantwortung übernehmen, weil das Mädchen den Spaziergang alleine unternommen hatte und das Zentrum die Lehrer nicht darüber informiert hatte.

In diesem Fall wurden die Inhaber des Zentrums verurteilt und sie mussten nahezu eine Million US-Dollar Schadenseratz zahlen.

Ein Zoobesuch

Der zweite Fall ereignete sich, während eine Gruppe von Kindern einen Zoo besuchte. Während dieses Besuchs wurde ein vierjähriger Junge von einem Löwen angegriffen. In diesem Fall entschied das Gericht, dass die Bildungseinrichtung für diesen Unfall verantwortlich war.

Es konnte bewiesen werden, dass dieser Unfall auf die mangelnde Fürsorge, Aufsicht und Aufmerksamkeit der Schulmitarbeiter zurückzuführen war, die die Kinder beaufsichtigen sollten.

Allerdings bedeutet das nicht, dass die Zooverwaltung von ihrer Verantwortung freigesprochen wurde. Bei der Festlegung der Strafe berücksichtigte das Gericht auch, dass die Kinder erst vier Jahre alt waren. Da in einem Zoo verschiedene Tiere leben, wären grundsätzlich weitere vorbeugende Maßnahmen und mehr Sorgfalt erforderlich gewesen.


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