Rechtliche Aspekte von Cybermobbing in der Schule

In einem schulischen Umfeld finden wir häufig Situationen vor, die als Mobbing oder Belästigung bezeichnet werden. Aber jüngst wird viel mehr Mobbing betrieben, insbesondere in einer Welt, in der Social Media und Technologien jeden Tag präsent sind. Doch was ist Cybermobbing in der Schule?
Rechtliche Aspekte von Cybermobbing in der Schule

Letzte Aktualisierung: 29. Oktober 2019

Cybermobbing in der Schule ist eine bedauerliche Realität, der viele Jungen und Mädchen heute zum Opfer fallen. Es ist auch eine zunehmende Form von Gewalt.

Cybermobbing wirkt sich äußert negativ auf das Wohlbefinden und die Entwicklung der betroffenen Kinder und Jugendlichen aus. Darüber hinaus verstößt es gegen die Grundrechte des Opfers. So kann es den Opfern und ihren Familien großen emotionalen und psychischen Schaden zufügen.

Leider unternehmen Beamte immer noch nicht genug, um Cybermobbing in der Schule anzugehen. Und auch die entsprechenden Institutionen erkennen diese Art des Mobbings nicht in seinem vollen Umfang an.

Dabei hat dieses Problem Auswirkungen auf viele Faktoren, einschließlich psychologischer, pädagogischer und familiärer Faktoren und den Medien. Im Folgenden werden wir uns einige rechtliche Aspekte von Cybermobbing in der Schule genauer ansehen.

Was ist Cybermobbing in der Schule?

Cybermobbing in der Schule ist eine Form von Belästigung. Es ist eine Art von gewalttätiger und negativer Interaktion, die unter Gleichaltrigen stattfindet und im Zusammenhang mit den sozialen Medien steht. Darüber hinaus hat es mit den sozialen Beziehungen in der Schule zu tun. Die Arten von Gewalt, die mit Cybermobbing in Schulen in Verbindung stehen, sind unter anderem Diskriminierung, Homophobie und Unterdrückung.

Cybermobbing kann als psychologische Verfolgung betrachtet werden, bei der ein Schüler der „Verfolger“ und der andere das Opfer ist. Der Verfolger wählt das Opfer aus und führt wiederholt Angriffe durch. Dabei handelt es sich um eine negative und beabsichtigte Handlung, die das Opfer im schulischen Umfeld nicht vermeiden oder selbst lösen kann.

Um beispielsweise Aggression als einen Fall von Mobbing zu betrachten, muss es eine Situation der Ungleichheit zwischen dem Belästiger und dem Opfer geben. Diese Ungleichheit kann physisch, psychisch oder sozial sein.

Jugendliche, die Cybermobbing betreiben, haben auch eine klare Absicht, Schaden zuzufügen. Mobbing ist im Allgemeinen eine Form von Aggression, die in der Natur fortgesetzt oder wiederholt wird.

Unterschiede zwischen Mobbing und Cybermobbing

Cybermobbing teilt viele Merkmale des regulären Mobbings. Dennoch ist Cybermobbing einzigartig, da die Angreifer neue Technologien einsetzen, um ihre Opfer zu demütigen, einzuschüchtern, zu belästigen und zu bedrohen. Die primären Medien sind Social Media, SMS, E-Mail und Blogs.

Cybermobbing teilt viele Merkmale des regulären Mobbings

Der durch Cybermobbing verursachte Schaden ist ebenfalls anders, da es die Privatsphäre des Opfers verletzt. Dies geschieht hauptsächlich durch die Verbreitung von Videos und die Vermittlung von Fotos ohne die Zustimmung des Opfers.

Ein weiteres Merkmal dieser Art von Mobbing ist, dass die Auswirkungen breiter und öffentlicher sind. Die Anzahl der Personen, die die bloßstellenden Fotos oder Informationen sehen, ist viel höher als bei regulärem Mobbing in der Schule.

Darüber hinaus hat Cybermobbing eine größere Reichweite, da die Auswirkungen auch außerhalb der Schule zu spüren sind. Es verfolgt das Opfer jederzeit und ist auf verschiedenen sozialen Plattformen präsent.

Aus rechtlicher Sicht stellen sowohl das reguläre Mobbing als auch Cybermobbing in der Schule eine grundlegende Verletzung der Rechte von Minderjährigen dar. Denn beide Arten der Gewalt verursachen enorme psychische Schäden bei den Opfern und ihren Familien.

Von Zeit zu Zeit sind die Folgen sogar fatal. Denn Mobbing kann zum Selbstmord junger Opfer führen. Trotz der gravierenden Situation in Deutschland erkennt das Strafgesetzbuch beispielsweise weder Mobbing noch Cybermobbing an.

Das Strafgesetzbuch erkennt Mobbing und Cybermobbing in der Schule nicht an

Bei der Verhängung von Strafen für Fälle von Mobbing oder Cybermobbing in der Schule verpflichtet das Strafgesetzbuch die Richter und Gerichte, nur die im Strafgesetzbuch vorhandenen Strafen anzuwenden.

Diese Lücken bestehen, weil im Strafgesetzbuch keine Strafe für Fälle von Mobbing festgelegt ist. Abhängig von der Situation und der Intensität des Mobbings können wir uns verschiedenen Arten von Verbrechen stellen.

In extremen Fällen kann die Art der Strafe „Verbrechen des Mordes oder der Tötung“ oder „Verbrechen der Induktion zum Selbstmord“ angewendet werden. Dies gilt beispielsweise dann, wenn das Cybermobbing in der Schule mit dem Selbstmord des Opfers endet.

Drohung und Zwang sind beim Cybermobbing in der Schule weit verbreitet. In diesen Fällen könnte das „Verbrechen der Drohung und des Zwangs“ oder das „Verbrechen der Belästigung“ angewendet werden. Das „Verbrechen gegen die moralische Integrität“ ist ebenfalls in vielen Fällen anwendbar.

Drohung und Zwang sind beim Cybermobbing in der Schule weit verbreitet

Für den Fall, dass Fotos oder vertrauliche Videos des Opfers verwendet werden, die der Angreifer ohne dessen Zustimmung geteilt hat, gelten die folgenden Gesetze:

  • „Verbrechen gegen die Intimität eines Minderjährigen.“
  • „Verbrechen aufgrund des Besitzes von Kinderpornografie.“
  • In den meisten Fällen von Cybermobbing geht es auch um das „Verbrechen der Nachrede oder Verleumdung“.

Wenn du glaubst, dass dein Kind in der Schule Opfer eines Cybermobbing-Falls ist, solltest du dich an einen Rechtsbeistand wenden. Es kann viel Geduld und Entschlossenheit erfordern, aber es ist notwendig, mehr dieser Fälle zu sehen, wenn sie auftreten, damit mehr Druck besteht, die Gesetze entsprechend zu ändern.

Dies wird hoffentlich dazu beitragen, mögliche Angreifer abzuschrecken und Cybermobbing in Zukunft wirksamer zu verhindern.


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