Gesetzliche Vertretung und Sorgerecht für Minderjährige
Vor dem Gesetz obliegt den Eltern, sofern sie das Sorgerecht für ihre Kinder haben, auch die gesetzliche Vertretung für ihre minderjährigen Kinder. Daher haben Eltern ihren Kindern gegenüber zahlreiche Pflichten und Verantwortlichkeiten. Sie müssen ihnen Schutz und Fürsorge bieten und ihnen eine angemessene physische, intellektuelle und emotionale Entwicklung ermöglichen.
Um diese Pflichten und Verantwortlichkeiten erfüllen zu können und auch um die richtigen und notwendigen Entscheidungen zum Schutz der minderjährigen Kinder zu treffen, benötigen die Eltern eine ausreichende rechtliche Autorität über die Kinder. Dies wird als Sorgerecht oder auch als elterliche Sorge bezeichnet.
Das Sorgerecht bezeichnet alle Befugnisse, die das Gesetz den Eltern über ihre Kinder und deren Besitz zuspricht. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen entweder einem oder beiden Elternteilen das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wird.
In unserem heutigen Artikel werden wird dir erklären, was die gesetzliche Vertretung von Minderjährigen bedeutet und wie sie sich von der elterlichen Sorge unterscheidet.
Was ist das Sorgerecht?
Das Sorgerecht oder die elterliche Sorge bezieht sich auf alle Aspekte und Befugnisse, die das Gesetz den Eltern minderjähriger Kinder übertragen hat. Im Wesentlichen ergeben sich daraus sowohl persönliche als auch vermögensrelevante Konsequenzen.
Zu den Hauptpflichten, die Eltern als Erziehungsberechtigte ihrer Kinder haben, gehören die Fürsorge, Aufsichtspflicht, Ernährung, Erziehung und eine bestmögliche integrale Bildung für die Kinder. Darüber hinaus obliegt den Eltern auch die gesetzliche Vertretung ihrer Kinder und die Verwaltung ihres Vermögens.
Die gesetzliche Vertretung der Kinder ist somit ein Bestandteil der elterlichen Sorge.
Wann enden das Sorgerecht und die gesetzliche Vertretung?
Das Sorgerecht und die gesetzliche Vertretung für ein Kind enden mit dem Erreichen der Volljährigkeit, also dem 18. Geburtstag des Kindes.
Wenn ein Kind beim Erreichen des 18. Lebensjahres, beispielsweise aufgrund einer psychischen Erkrankung, nicht dazu in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu regeln, erlischt das Sorgerecht dennoch. In diesem Fall wird ein rechtlicher Betreuer eingesetzt, der über entsprechende Befugnisse verfügt.
Was geschieht nach einer Scheidung?
Wenn sich die Eltern scheiden lassen, behalten beide Elternteile weiterhin zu gleichen Teilen ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder. Darüber hinaus kann ein Gericht in Einzelfällen eine davon abweichende Entscheidung treffen.
Allerdings ist es in der Realität so, dass der Elternteil, bei dem die Kinder tatsächlich leben, die überwiegende Erziehungsverantwortung übernehmen wird. Dennoch müssen alle Entscheidungen mit dem anderen Erziehungsberechtigten abgesprochen und gemeinsam getroffen werden.
Darüber hinaus gibt es einige Situationen, in denen beide Elternteile zwingend gemeinsam zustimmen müssen. Dazu gehören unter anderem besondere Anschaffungen, wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes, Auslandsreisen usw.
Sorgerecht und gesetzliche Vertretung: Gibt es Unterschiede?
Eltern, die das Sorgerecht für ihre Kinder haben, sind auch dazu verpflichtet, ihre Kinder in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Sie können sie auch in Angelegenheiten vertreten, die sich auf die Persönlichkeitsrechte der Kinder beziehen, wenn die Kinder sich auch selber vertreten könnten. Wenn ihre Fähigkeiten und Verantwortlichkeiten in Frage gestellt werden, können und sollen Eltern unbedingt intervenieren.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen die Eltern nicht die gesetzliche Vertretung für ihre Kinder übernehmen können. Darüber hinaus ist in einigen Fällen eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. Dies betrifft Geschäfte mit Grundstücken, Ausschlagung einer Erbschaft, Kreditgeschäfte, Übernahme von Bürgschaften usw.
Außerdem müssen die Eltern ihre Zustimmung geben, wenn ein Minderjähriger beispielsweise einen Berufsausbildungsvertrag unterschreibt.
Wenn es zwischen den Eltern und ihrem minderjährigen Kind zu einem Interessenkonflikt kommt, wird vom Jugendamt ein Anwalt mit der Vertretung des Minderjährigen während des Verfahrens beauftragt.
Wenn der Konflikt nur mit einem der beiden Elternteile besteht, dann ist der andere Elternteil dafür verantwortlich, die rechtliche Vertretung für das minderjährige Kind zu übernehmen. Letztendlich steht in allen Situationen das Kindeswohl an vorderster Stelle.
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